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Verschmelzung: Sewert Kraftfahrzeugwerkstatt GmbH Hrb28.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.11.2007)

Auf einen Blick

Text

Spedition Sewert Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohenhameln (
Am Pfannteich 12, 31249 Hohenhameln
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2007 mit der Sewert Kraftfahrzeugwerkstatt GmbH, Hohenhameln (Amtsgericht Hildesheim, HRB 100916) als übertragender Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Spedition Sewert GmbH, Hohenhameln.