Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Gesellschaftsvertrag · Name: Johanniter-Krankenhaus Bramsche GmbH · Unternehmensgegenstand Hrb05.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.11.2007)
Auf einen Blick
Text
Johanniter-Krankenhaus Bramsche gGmbH, Bramsche (
Hasestraße 16-19, 49565 Bramsche
). Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 hat eine Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden insbesondere § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand) geändert. Neue Firma: Johanniter-Krankenhaus Bramsche GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Altenpflegewesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.2 der Abgabenordnung. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Wohnanlagen, insbesondere durch den Betrieb des Johanniter-Krankenhauses in Treuenbrietzen und an anderen Orten sowie Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Gesellschat ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des Johanniterordens für seine Krankenhäuser festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenlieben im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Dieses geschieht unter anderem auch durch die seelsorgerische Betreuung und das regelmäßige Abhalten vcon Gottesdiensten. Die Gesellschaft fördert damit religiöse Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung. Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnuing entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen; b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen; c) eigene Rechtsträger gründen; d) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Niels-Stensen-Kliniken Bramsche GmbH, Bramsche.