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Verschmelzung: Janneck Maschinen und Kranvermietung GmbH & Co. KG, Stahlbau Janneck GmbH Hrb02.11.2007 Registerbekanntmachungen (Berichtigungen, 31.10.2007)

Auf einen Blick

Text

"Stahlhallen und Baustoffe Janneck GmbH", Molbergen (
Zum Gewerbegebiet 23, 49696 Molbergen
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2007/22.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2007/06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma Stahlbau Janneck GmbH vom 18.01.2007/06.08.2007 sowie der Gesellschafterversammlung der Firma Janneck Maschinen und Kranvermietung GmbH & Co. KG vom 18.01.2007/22.06.2007/06.08.2007 mit der Stahlbau Janneck GmbH mit Sitz in Molbergen (AG Oldenburg, HRB 151010) sowie mit der Janneck Maschinen und Kranvermietung GmbH & Co. KG mit Sitz in Peheim/Gemeinde Molbergen (AG Oldenburg, HRA 150523) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stahlhallen Janneck GmbH, Molbergen.