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PhG.: thiele & fendel Dessau Beteiligungsgesellschaft mbH, thiele & fendel Schwarzheide Beteiligungsgesellschaft mbH · Verschm.: thiele & fendel Dessau GmbH & Co. KG, thiele & fendel Schwarzheide … Hrb30.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.10.2007)
Auf einen Blick
Text
thiele & fendel Bremen GmbH & Co. KG, Ritterhude (
Heidkamp 27-29, 27721 Ritterhude
). Persönlich haftender Gesellschafter: thiele & fendel Dessau Beteiligungsgesellschaft mbH, Dessau (Amtsgericht Stendal HRB 10351); thiele & fendel Schwarzheide Beteiligungsgesellschaft mbH, Schwarzheide (Amtsgericht Cottbus HRB 239 CB). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2007 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgern vom 16.05.2007 mit der thiele & fendel Dessau GmbH & Co. KG mit Sitz in Dessau (Amtsgericht Stendal HRA 10104) und der thiele & fendel Schwarzheide GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwarzheide (Amtsgericht Cottbus HRA 9 CB) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thiele & fendel Bremen GmbH & Co. KG, Ritterhude.