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Verschmelzung: Ardagh Glass Holding GmbH Hrb17.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.10.2007)

Auf einen Blick

Text

Ardagh Glass Holding Germany GmbH, Obernkirchen (Ungenannte Str. ??, D-31683 Obernkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2007 mit der Ardagh Glass Holding GmbH mit Sitz in Obernkirchen (Amtsgericht Stadthagen HRB 2842) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ardagh Glass Holding Germany GmbH, Obernkirchen.

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