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Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 29.12.2006 wirksam … Hrb 04.01.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.01.2007)

Text

EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Grävenwiesbach (
Lindenhof 1-3, 61279 Grävenwiesbach
). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 29.12.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Grävenwiesbach.