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Satzung Hrb17.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Norddeutsche Landesbank -Girozentrale-, Hannover, Braunschweig, Magdeburg (
Friedrichswall 10, 30159 Hannover
). Die Trägerversammlung vom 22.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Aufgaben der Bank) sowie in ihrer Sitzung vom 14.12.2006 die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Bank obliegt nach Maßgabe dieser Satzung die Aufgabe einer Landesbank und Sparkassenzentralbank sowie einer Geschäftsbank. Sie kann ferner sonstige Geschäfte aller Art betreiben, die den Zwecken der Bank oder ihrer Träger dienen. Sie kann besondere wirtschaftliche und finanzpolitische Aufgaben übernehmen. Sie ist berechtigt, Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen auszugehen. Sie kann das Bausparkassengeschäft selbst oder durch selbständige Beteiligungsunternehmen betreiben.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -, Hannover.