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Verschmelzung: Volksbank Ahlhorn-Großenkneten eG Hrb 31.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.08.2007)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisenbank Hatten-Wardenburg eG, Kirchhatten (
Ungenannte Str. ??, D-26209 Hatten
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 05.06.2007 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.06.2007 mit der Volksbank Ahlhorn-Großenkneten eG mit Sitz in Großenkneten (AG Oldenburg, GnR 140007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Hatten-Wardenburg eG, Hatten.