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Name: WGH-Herrenhausen eG · (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft … Hrb30.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.08.2007)

Auf einen Blick

Text

Wohnungsgenossenschaft Hannover-Herrenhausen und Umgebung eingetragene Genossenschaft, Hannover (
Königsworther Platz 2, 30167 Hannover
). Die Vertreterversammlung vom 07.06.2007 hat eine Änderung des Status in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 13 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 18 (Ausschuss der Nachschusspflicht), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 29 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 31 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 32 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 33 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 34 (Mehrheitserfordernisse), § 39 (Gewinnverwendung), § 41 (Bekanntmachungen), § 42 (Prüfung), § 43 (Auflösung und Abwicklung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: WGH-Herrenhausen eG. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerber, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Region Hannover. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WGH-Herrenhausen eG, Hannover.

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