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Satzung Hrb05.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.08.2007)
Auf einen Blick
Text
Baugenossenschaft "Wiederaufbau" eG, Braunschweig (
Güldenstraße 25, 38100 Braunschweig
). Die Vertreterversammlung vom 02.06.2007 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere wurde § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und § 21 jetzt § 20 (Vorstand) geändert. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, einrichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der ausschließlich von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Einlagen angenommen werden. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Beteiligungen und die Errichtung von Stiftungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 27 e die Voraussetzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes über den Kreis der Mitglieder und deren Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung hinaus gilt nicht für die Teilnahme an der Spareinrichtung.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Baugenossenschaft >Wiederaufbau< eG, Braunschweig.