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Verschmelzung: Wolff Cellulosics Geschäftsführungs-GmbH Hrb05.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Dow Wolff Cellulosics GmbH, Walsrode (
Ungenannte Str. ??, D-29699 Bomlitz
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2007 mit der Wolff Cellulosics Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Bomlitz (Amtsgericht Walsrode, HRB 5554) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dow Wolff Cellulosics GmbH, Bomlitz.

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