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Verschmelzung: DB Station&Service AG Hrb 04.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.09.2006)
Auf einen Blick
Text
DB ServiceStore Betriebs GmbH, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60326 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der DB Station&Service AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 87691 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des; Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DB ServiceStore Betriebs GmbH, Frankfurt a. Main.