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Die Hauptversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung des § 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen Hrb16.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.10.2006)

Text

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Frankfurt am Main (Am Platz der
Ungenannte Str. ??, D-60325 Frankfurt a. Main
). Die Hauptversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung des § 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.08.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 50.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.08.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 200.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/II).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Frankfurt a. Main.

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