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Verschmelzung: Volksbank eG Bremerhaven-Wesermünde Hrb06.07.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.06.2007)
Auf einen Blick
Text
Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland, Beverstedt (
Hindenburgstr. 6-10, 27616 Beverstedt
). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 08.06.2006 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2006 mit der Volksbank eG Bremerhaven-Wesermünde, Bremerhaven (AG Bremerhaven, GnR 112 BHV) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG, Beverstedt.