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Satzung Hrb 18.09.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2006)

Auf einen Blick

Text

ADLER Real Estate AG, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60326 Frankfurt a. Main
). Die Hauptversammlung vom 24.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2a) und 2b) (genehmigtes Kapital) sowie die Streichung von § 10 Abs. 4 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.08.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 7.500.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ADLER Real Estate GmbH, Berlin.