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Verschmelzung: DiBa Service GmbH Hrb 07.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2006)

Auf einen Blick

Text

ING-DiBa AG, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60486 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der DiBa Service GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58320) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ING-DiBa AG, Frankfurt a. Main.