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Verschm.: EWE Wasser GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: EWE WASSER GmbH · - die Betriebsführung von Anlagen und Einrichtungen zur Sammlung, Fortleitung und Reinigung von Abwässern aller Art mit … Hrb09.05.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.05.2007)

Auf einen Blick

Text

Stadtwerke Cuxhaven GmbH, Cuxhaven (
Humphry-Davy-Str. 41, 27472 Cuxhaven
). Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und damit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: EWE WASSER GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Betriebsführung von Anlagen und Einrichtungen zur Sammlung, Fortleitung und Reinigung von Abwässern aller Art mit eigenen Anlagen oder für Dritte; einschließlich aller damit verbundenen Nebentätigkeiten sowie der Reststoffentsorgung, - die Betriebsführung von Anlagen und Einrichtungen zur Gewinnung, Behandlung und Verteilung von Trinkwasser (Trinkwasserversorgung) mit eigenen Anlagen oder für Dritte; einschließlich aller damit verbundenen Nebenleistungen, - die Durchführung der Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -versorgung, - die Beratung von Kommunen und industriellen Kunden bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, - Bau und Betrieb von Anlagen zur Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser, - Bau von Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.03.2007 mit der EWE Wasser GmbH mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 110799) verschmolzen. Die Firma des übertragenden Rechtsträgers wird gemäß § 18 UmwG unverändert fortgeführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EWE WASSER GmbH, Cuxhaven.

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