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Die Hauptversammlung vom 24.05.2006 hat die Änderung des § 4 Absatz 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals … Hrb 10.07.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2006)
Text
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60487 Frankfurt a. Main
). Die Hauptversammlung vom 24.05.2006 hat die Änderung des § 4 Absatz 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Außerdem wurde die Satzung in § 9 (???????????????, ????????? des Aufsichtsrats) in Absatz 2, in § 15 (Einberufung der Hauptversammlung) in Satz 2 und in § 17 (Versammlungsleitung) durch Anfügen eines neuen Absatzes 3 geändert. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.05.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 5.200.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/I) ist aufgehoben.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Börse AG, Eschborn.