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Verschmelzung: Dresdner Bank AG Hrb07.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2006)

Auf einen Blick

Text

CCB Zweite FraMü Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Ungenannte Str. ??, D-60301 Frankfurt a. Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Dresdner Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 14000) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CCB Zweite FraMü Beteiligungs GmbH, Frankfurt a. Main.

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