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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb 29.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.05.2006)

Auf einen Blick

Text

INTERNOLIX AG, Seligenstadt (
Ungenannte Str. ??, D-63500 Seligenstadt
). Die Hauptversammlung vom 16.08.2005 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung und Neufassung in § 5 Abs. 4 und 5 (bedingtes Kapital 2001/I bzw. 2001/II; jetzt Abs. 4: bedingtes Kapital 2005/I, Abs. 5: Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Satzungsänderung) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2001 (Bedingtes Kapital 2001/I 2001/II) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2005 um bis zu 750.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2005/I). . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandelschuldverschreibungen bis zum 31.12.2008, die in auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1,00 EUR am Grundkapital umgetauscht werden können, und wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Bezugsrechten Gebrauch machen. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft, Berater sowie Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter verbundener Unternehmen. Der Wandlungspreis für den Umtausch der Wandelschuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft richtet sich nach den durchschnittlichen Schlußkursen der Aktien an den letzten zehn Handelstagen vor Ausübung des Umtauschrechts. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INTERNOLIX AG, Seligenstadt.