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Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen … Hrb28.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.02.2007)
Text
NORDMILCH eG, Zeven (
Ungenannte Str. ??, D-28199 Bremen
). Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 26 Nr. 2 GenRegV n.F. von Amts wegen ergänzt bei: 26188 Edewecht. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es um Rechtsgeschäfte geht, die dieser im Namen der Genossenschaft einerseits und als Vertreter eines Dritten andererseits vornimmt, sofern es sich bei dem Dritten um ein verbundenes Unternehmen handelt.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsches Milchkontor eG, Zeven.