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Verschmelzung: Multimedia & Telekommunikation Verwaltungs-GmbH Hrb 23.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.02.2007)
Auf einen Blick
Text
EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg (
Tirpitzstr. 39, 26122 Oldenburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05. 12. 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05. 12. 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05. 12. 2006 mit der Multimedia & Telekommunikation Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110343) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EWE AG, Oldenburg.