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Verschmelzung: EWE AG Hrb07.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.01.2007)
Auf einen Blick
Text
Multimedia & Telekommunikation Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven (
Ungenannte Str. ??, D-27472 Cuxhaven
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.12.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.12.2006 mit der EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (AG Oldenburg HRB 33) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Multimedia & Telekommunikation Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven.