Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 18.05.2006 wirksam geworden Hrb22.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.05.2006)
Text
D. Logistics Services GmbH, Hofheim am Taunus (Joh.-
Ungenannte Str. ??, D-65719 Hofheim a. Taunus
). Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 18.05.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deufol Services & IT GmbH, Hofheim a. Taunus.