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Gewinnabführung: Carlsberg Deutschland GmbH · Beherrschung: Carlsberg Deutschland GmbH · Nicht mehr Beherrschung: Holsten-Brauerei AG · Nicht mehr Gewinnabführung: Holsten-Brauerei AG Hrb28.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.02.2007)

Auf einen Blick

Text

Feldschlößchen Brauerei GmbH, Braunschweig (Ungenannte Str. ??, D-38102 Braunschweig). Der mit der Holsten-Brauerei AG (Amtsgericht Hamburg HRB 2599) am 07.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung beendet. Mit der Carlsberg Deutschland GmbH (Amtsgericht Moenchengladbach HRB 3330) als herrschendem Unternehmen ist am 29.01.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2007 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Feldschlößchen Brauerei GmbH, Braunschweig.

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