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Verschmelzung (4 Firmen) Hrb 30.01.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.01.2007)
Auf einen Blick
Text
Dürkop GmbH, Braunschweig, Braunschweig (
Ungenannte Str. ??, D-38126 Braunschweig
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 14.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 14.11.2006 mit der Dürkop Teile- und Logistikzentrum GmbH (AG Braunschweig HRB 9551), der Auto Dürkop GmbH (AG Braunschweig HRB 368), der Erich Dürkop GmbH (AG Braunschweig HRB 2340) jeweils mit Sitz in Braunschweig und der Scan-Auto GmbH mit Sitz in Kassel (AG Kassel HRB 5654) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DÜRKOP GmbH, Reinbek.