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Die Hauptversammlung vom 21.04.2006 hat die Änderung des § 4 Abs. 2 lit Hrb 08.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.05.2006)

Text

ADLER Real Estate AG, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60326 Frankfurt a. Main
). Die Hauptversammlung vom 21.04.2006 hat die Änderung des § 4 Abs. 2 lit. a) und b) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) und die Einfügung von § 4 Abs. 3 (bedingtes Kapital) beschlossen. Außerdem wurden die §§ 19 (Einberufung der Hauptversammlung), 20 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und 21 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme von Aufsichtratsmitgliedern) geändert. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2000 (Genehmigtes Kapital 2000/I) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.04.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 20.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 5.000.000.00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals durch Ausgabe neuer aufden Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.04.2006 um bis zu 1.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2006/I). .

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ADLER Real Estate GmbH, Berlin.