Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: BancArt GmbH Hrb05.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.08.2011)

Text

BancArt Invest GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-22297 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2011 mit der BancArt Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 53049) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BancArt GmbH am 04.08.2011eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BancArt Invest GmbH, Hamburg.