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Ein­tra­gung · Geschäftsführer: Jan-H. Plassmann · Anschrift · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb15.08.2011 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 12.08.2011)

Auf einen Blick

Text

JHP IT-Optimierung GmbH, Ungenannte Str. ??, D-20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2011 mit Änderung vom 02.08.2011. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-20457 Hamburg. Gegenstand: die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Beratung und der Handel mit Hardware, Software und Lizenzen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Plassmann, Jan-Henning, Schenefeld, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Plassmann, Jan-Henning, Schenefeld, *??.??.???? unter der Firma JHP-IT e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 102168) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.06.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.08.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: JHP IT-Optimierung GmbH, Hamburg.

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