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Gesellschaftsvertrag · Unternehmensgegenstand Hrb09.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.09.2011)
Auf einen Blick
Text
HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH,
Ungenannte Str. ??, D-22305 Hamburg
. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 2 (Gegenstand), 5 (Geschäftsführung) und 6 (Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) die Erhaltung und Weiterentwicklung der in Hamburg ansässigen Wirtschaftsunternehmen und die Akquisition in- und ausländischer Unternehmen und Organisationen für den Standort Hamburg. Um ein unternehmensübergreifendes globales Hamburg Marketing zu realisieren, folgen die strategischen Ziele der HWF, als einem Element des Gesamtmarketings, der durch die Hamburg Marketing GmbH (HMG) vorgegebenen Marketingstrategie. (2) Die Gesellschaft erbringt dabei insbesondere die folgenden Leistungen: - Sie wirbt für den Wirtschaftsstandort Metropolregion Hamburg und wirkt hierbei mit den zuständigen regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zusammen. - Sie gewinnt auswärtige Unternehmen für eine Betriebsgründung in Hamburg und berät sie in Bezug auf relevante Standortbedingungen. - Für ansiedlungswillige auswärtige Unternehmen und Organisationen übernimmt die Gesellschaft die Projektbetreuung und -begleitung von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Realisierung und die anschließende Folgeberatung. - Sie widmet sich der Bestandspflege von kleinen und mittleren Unternehmen in Hamburg und übernimmt auch für bereits ansässige Unternehmen, die sich z.B. mit Investitionsvorhaben oder Erweiterungswünschen an die Gesellschaft wenden, die Projektbetreuung und -begleitung. - Sie unterstützt das Management aller Cluster mit ihren Serviceangeboten und bietet die Übernahme des operativen Managements von Cluster-Initiativen an. - Sie organisiert und vermarktet Gemeinschaftsstände auf Fachmessen in den Themenbereichen der HWF, der HMG und der Hamburg Tourismus GmbH sowie im Auftrag von Dritten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Hamburg.