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Verschmelzung: Felo Holland-Letz GmbH & Co. KG · Kapital: 300.000 € · Rechtsform: GmbH & Co. KG · Vertretungsregelung Hrcdd 29.08.2013 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 8 9 | 300.000,00 EUR |
a) Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |
a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Erhöhung des Stammkapitals um 44.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Felo Holland-Letz GmbH & Co. KG (Amtsgericht Marburg HRA 2956) und die entsprechende Änderung in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile und Stammeinlagen) beschlossen. b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Felo Holland-Letz GmbH & Co. KG mit Sitz in Neustadt (Amtsgericht Marburg HRA 2956) verschmolzen. |
a) 29.08.2013 Lippert b) Fall 13 a) 29.08.2013 Lippert b) Fall 11 |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FELO-Werkzeugfabrik GmbH, Neustadt.