Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Vorstandsvorsitzender: Michael Saitow · Vorstand (3 Personen) · Formwechsel: tyre24 GmbH · Anschrift · Kapital: 200.000 € · Rechtsform: GmbH · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb13.01.2015 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 31781: SAITOW AG, Kaiserslautern, Technologiepark I & II,
Ungenannte Str. ??, D-67661 Kaiserslautern
. Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.12.2014. Geschäftsanschrift: Technologiepark I & II,
Ungenannte Str. ??, D-67661 Kaiserslautern
. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Betrieb und der Vertrieb von Soft- und Hardware. Grundkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Gesellschaft alleine. Ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Vorstandsmitglied: ?????, ?????????, Rheda-Wiedenbrück, *??.??.????; ?????, ??????, Otterbach, *??.??.????; Sobczak, Michal, Kaiserslautern, *??.??.????. Vorstandsvorsitzender: Saitow, Michael, Kaiserslautern, *??.??.????, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der tyre24 GmbH, Sitz Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3871) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 unter gleichzeitiger Änderung von § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft). Der Vorstand ist bis zum 31.12.2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu 61.000 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Aktien ohne Nennwert zu erhöhen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ALZURA AG, Kaiserslautern.