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Geschäftsführer (1 Person) · Verschmelzung: View Magazin GmbH · Kapital: 50.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: stern Medien GmbH Hrb03.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.08.2011)

Auf einen Blick

Text

Neon Magazin GmbH, Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 3 (Stammkapital), 5, 7 und 8 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.000,00 auf EUR 50.000,00 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der View Magazin GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94992) beschlossen. Neue Firma: stern Medien GmbH. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg. 50.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: ?????????, ??????, Hamburg, *??.??.????, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der View Magazin GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94992) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: stern Medien GmbH, Hamburg.

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