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Satzung Hrb07.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.06.2011)
Auf einen Blick
Text
Muehlhan AG, Hamburg, Schlinckstraße 3, 21107 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 17.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital) durch Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2011 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.05.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 9.250.000,00 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Muehlhan AG, Hamburg.
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