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Verschmelzung: ThyssenKrupp Technologies Beteiligungen GmbH Hrb 20.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.04.2011)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp Marine Systems Industrieholding GmbH, Hamburg,
Ungenannte Str. ??, D-45143 Essen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.03.2011 mit der ThyssenKrupp Technologies Beteiligungen GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 21754) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ThyssenKrupp Marine Systems Industrieholding GmbH, Essen.