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Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungplans vom 23.02.2011 sowie des … Hrb01.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.03.2011)

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VoIPFuture GmbH,
Hamburg, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungplans vom 23.02.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2011 und der Verschmelzungsbescheinigung des High Court of Justice, Companies Court vom 11.02.2011 mit der VoIPFuture Ltd. mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House for England and Wales, Cardiff, Company No. 06097648) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Voipfuture GmbH, Hamburg.