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Aufsichtsrat Ureg 15.07.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Mondi Consumer Packaging International GmbH Halle Amtsgericht Gütersloh, HRB 12820 Bekanntmachung der Geschäftsführung nach § 97 Abs. 1 des Aktiengesetzes ("AktG") i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ("DrittelbG") Statusverfahren nach §§ 97 ff. AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG betreffend die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Mondi Consumer Packaging International GmbH ("Gesellschaft") Die Gesellschaft hatte bisher gemäß § 96 Abs. 1 Var. 4 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 2 Var. 1 DrittelbG einen Aufsichtsrat, der zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestand. Im Zusammenhang mit der Veräußerung des Personal Care Components-Geschäfts (PCC) wird das PCC-Segment aus dem Gesamtkonzern herausgelöst. In diesem Rahmen hat die Gesellschaft mit Wirkung zum 30. Juni 2022, 24:00 Uhr, die Anteile an der Mondi Gronau GmbH, Gronau, Amtsgericht Coesfeld, HRB 5708, veräußert. Deren Arbeitnehmer werden der Gesellschaft nicht mehr gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 2 Var. 1 DrittelbG zugerechnet. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung zur Folge, dass keine gesetzliche Pflicht besteht, bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat zu bilden, da die Voraussetzungen nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften (z.B. DrittelbG und MitbestG) nicht gegeben sind. Insbesondere beschäftigt die Gesellschaft, auch unter Berücksichtigung der Zurechnung gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 2 DrittelbG, dauerhaft in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG. Da die Satzung der Gesellschaft die Bildung eines fakultativen Aufsichtsrats nicht vorsieht, wird die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG enden und der Aufsichtsrat der Gesellschaft entfallen, wenn nicht Antragsberechtigte gemäß § 98 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das gemäß § 98 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG zuständige Gericht anrufen. Halle, 8. Juli 2022 Die Geschäftsführung
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mondi Consumer Packaging International GmbH, Halle.