Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb24.03.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.03.2011)

Auf einen Blick

Text

CoreMedia AG,
Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg
. Die Hauptversammlung vom 25.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital der Gattung C) und Abs. 12 (Bedingtes Kapital der Gattung E) beschlossen. Das Grundkapital ist um 900,00 EUR, eingeteilt in Stück 900 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung C, die aufgrund der am 01.10.2004 beschlossenen Ermächtigung oder der am 25.11.2005 geänderten Fassung dieser Ermächtigung ausgegeben worden sind. Das Grundkapital ist um 254.340,00 EUR - eingeteilt in 254.340 Stück auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien - bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung E, die aufgrund der Ermächtigungen ausgegeben worden sind, die die Hauptversammlungen am 28.11.2008, am 27.01.2010 und am 25.02.2011 beschlossen haben.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CoreMedia GmbH, Hamburg.