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Prokura (2 Personen) · Satzung Hrb21.03.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.03.2011)
Auf einen Blick
Text
Aurubis AG,
Hamburg, Hovestraße 50, 20539 Hamburg
. Die Hauptversammlung vom 03.03.2011 hat die Änderung der Satzung in II. Grundkapital und Aktien hinsichtlich § 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: ??????, ????, Hamburg, *??.??.????; Goerdt, Thomas, Hamburg, *??.??.????. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 02.03.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu EUR 57.544.604,16 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 22.478.361 neuen, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, welches jedoch durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den Fällen der Abschnitte a)-d) des § 4 Abs. 2 der Satzung vom 03.03.2011 ausgeschlossen werden kann.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aurubis AG, Hamburg.