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Verschmelzung: KapPa Antipasti GmbH Hrb01.07.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 208657: Popp Feinkost GmbH, Addrup-
Ungenannte Str. ??, D-49632 Addrup-Essen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.06.2021 mit der KapPa Antipasti GmbH mit Sitz in Essen-Addrup (Amtsgericht Oldenburg HRB 216846) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Popp Feinkost GmbH, Addrup.
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