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Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb22.10.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.10.2010)

Auf einen Blick

Text

GfS Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH,
Hamburg, Tempowerkring 15, 21079 Hamburg
. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beratung bei Sicherheitsproblemen und der Vertrieb von Anlagen und Steuerungen, die die Sicherung von Gebäuden und Sachwerten bewirken. Ferner ist auch die Montage, der Kundendienst und der Service solcher Anlagen Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Groß- und Einzelhandel von Hausrat- und Eisenwaren, insbesondere Sicherheitsbeschläge für Türen und Tore. Der Gegenstand des Unternehmens ist ebenso die Herstellung von Produkten, die dem Geschäftszweck dienen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GfS Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH, Hamburg.