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Gewinnabführung: EOS Holding GmbH & Co. KG · Beherrschung: EOS Holding GmbH & Co. KG · Verschmelzung: Verwaltungsgesellschaft Deutscher Inkasso-Dienst mbH Hrb22.12.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2010)

Auf einen Blick

Text

EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH,
Hamburg, Steindamm 71, 20099 Hamburg
. Mit der KG EOS Holding GmbH & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 95748) als herrschendem Unternehmen ist am 16.12.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2010 mit der Verwaltungsgesellschaft Deutscher Inkasso-Dienst mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 14554) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, Hamburg.