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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg18.10.2018 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Uniper Kraftwerke GmbH

Düsseldorf

(nachfolgend die "Gesellschaft")

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 57104

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats


Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist paritätisch aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammengesetzt. Die Gesellschaft beschäftigt regelmäßig weniger als 2000, aber mehr als 500 Arbeitnehmer. Damit ist die Gesellschaft zwar mitbestimmt, allerdings richtet sich die Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Ein Wechsel des Mitbestimmungsstatuts von der paritätischen Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zur Drittelbeteiligung ist daher zwingend erforderlich.

1.

Der Aufsichtsrat der Uniper Kraftwerke GmbH ist nach Auffassung der Geschäftsführung nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt (§§ 27 EGAktG, 97 Abs. 1 Satz 1 AktG, 6 Abs. 2 MitbestG, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG).

2.

Die nunmehr für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgeblichen Bestimmungen sind die §§ 27 EGAktG, 96 Abs. 1 AktG und 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 4 Abs.1, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG.

3.

Der Aufsichtsrat wird sodann auf Basis der oben unter Ziffer 2. bezeichneten Bestimmungen zusammengesetzt, wenn das Landgericht Düsseldorf als gem. § 98 Abs. 1 AktG zuständiges Gericht nicht innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der vorschriftswidrigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Bundesanzeiger von nach § 98 Abs. 2 AktG Antragsberechtigten angerufen wird (§ 97 Abs. 1 S. 3 AktG).

 

Düsseldorf, 16. Oktober 2018

Uniper Kraftwerke GmbH

Die Geschäftsführung

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Uniper Kraftwerke GmbH, Düsseldorf.