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Verschmelzung: Verwaltung Schwarz & Grantz Service GmbH · Anschrift · Kapital: 100.000 € · Gesellschaftsvertrag Hrb03.11.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.11.2010)
Auf einen Blick
Text
Verwaltung Schwarz & Grantz Hamburg GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-22045 Hamburg
. Die Gesellschafterversammlungen vom 19.08.2010 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 11.600,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Verwaltung Schwarz & Grantz Service GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 69989) beschlossen und sodann die weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 5 und 17 und mit ihr die Erhöhung um weitere 50.000,00 EUR auf nunmehr 150.000,00 EUR beschlossen. Schwarz & Grantz Hamburg GmbH. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-22045 Hamburg
. die Durchführung aller Planungs-, Ausführungs-, Reparatur- und Wartungsaufgaben sowie beratende Tätigkeiten, die mit der Errichtung und dem Betrieb haustechnischer Anlagen der Gewerke Heizung, Klima und Sanitär zusammenhängen einschließlich der Herstellung und des Handels mit derartigen Anlagen, Zubehör und Ersatzteilen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der Verwaltung Schwarz & Grantz Service GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 69989) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schwarz & Grantz Hamburg GmbH, Hamburg.