Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: BDO Heßler Mosebach AG Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hrb10.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2010)
Auf einen Blick
Text
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-20095 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 09.07.2010 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2010 mit der BDO Heßler Mosebach AG Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Rostock (Amtgericht Rostock, HRB 8327) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg.