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Verschmelzung: Diakoniestation Wellingsbüttel/Bramfeld gemeinnützige GmbH Hrb14.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.09.2010)
Auf einen Blick
Text
Altersheim am Rabenhorst Wellingsbüttel gemeinnützige GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-22391 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Diakoniestation Wellingsbüttel/Bramfeld gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 59255) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Altersheim am Rabenhorst Wellingsbüttel gemeinnützige GmbH, Hamburg.