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Aufsichtsrat Ureg 06.12.2012 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Dräger Safety AG & Co. KGaA

Lübeck

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Dräger Safety AG & Co. KGaA ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Die Dräger Safety AG & Co. KGaA unterlag bisher der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG), da sie mehr als 500 und weniger als 2000 Arbeitnehmer beschäftigte. Mittlerweile beschäftigt die Gesellschaft regelmäßig über 2000 Arbeitnehmer.

Anstelle der bisherigen Zusammensetzung nach den Regeln des § 96 Abs. 1 vierte Alternative AktG ist der Aufsichtsrat nach Auffassung des Vorstandes daher gemäß § 96 Abs. 1 erste Alternative AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 MitbestG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zu besetzen.

Der Aufsichtsrat wird demnach künftig aus sechs Aufsichtsratmitgliedern der Aktionäre und aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, davon vier Arbeitnehmern des Unternehmens und zwei Vertretern von Gewerkschaften, zusammengesetzt sein, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Lübeck, Zivilkammer, anrufen.

 

Lübeck, Dezember 2012

Dräger Safety AG & Co. KGaA

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dräger Safety AG & Co. KGaA, Lübeck.