Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: PUBLICIS Frankfurt GmbH Hrb 25.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.08.2010)

Auf einen Blick

Text

PUBLICIS Hamburg GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22767 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2010 mit der PUBLICIS Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 9008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PWW GmbH, Hamburg.