Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Vorstand: Hans-Joachim Lehmann · Verschmelzung (3 Firmen) Hrb23.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.08.2010)
Auf einen Blick
Text
HIH Invest AG,
Ungenannte Str. ??, D-20355 Hamburg
. Berichtigt v.A.w. (Vertretung), nun Vorstand: Lehmann, Hans-Joachim, Hamburg, *??.??.????, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2010 mit der MSB Grundstücksentwicklungsgesellschaft Mannheim mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 95123) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2010 mit der MSB Grundstücksentwicklungsgesellschaft Köln mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 96564) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2010 mit der MSB Grundstücksentwicklungsgesellschaft Hannover mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 103230) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HIH KVG-Holding GmbH, Hamburg.