Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Vorstand: Rolf Unterberger, Bernd Wagner · Formwechsel: Cherry Holding GmbH · Anschrift · Kapital: 2.000.000 € · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 03.06.2021 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 02.06.2021)

Auf einen Blick

Text

HRB 266697: Cherry AG, München,
Ungenannte Str. ??, D-81677 München
. Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.05.2021. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-81677 München
. Gegenstand des Unternehmens: Halten, Verwalten, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, die direkt oder indirekt auf dem Gebiet der Entwicklung und des Designs, der Herstellung, des Vertriebs sowie des Im- und Exports von Computer-Eingabegeräten, mechanischen Schaltern und Hardware sowie von IT basierten und IT- unterstützenden Produkten und Peripherie-Geräten, einschließlich Sicherheits- und sonstigen Systemen und Software tätig sind, sowie Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen (einschließlich Verwaltungs- und Managementleistungen) für andere Unternehmen einschließlich Konzerngesellschaften unter anderem auf dem Gebiet Finance, Human Resources, IT, Controlling, Datenschutz, Materialwirtschaft, Auftragsverwaltung, Logistik und Lagermanagement, Strategischer und operativer Einkauf und Beschaffung sowie Kundendienst. Grundkapital: 2.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Unterberger, Rolf, München, *??.??.????; Wagner, Bernd, Gmund a. Tegernsee, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Cherry Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 263478). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Cherry SE, München.